Altersvorsorgedepot:
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, wie beispielsweise Angestellte oder Auszubildende. Zudem sind weitere Gruppen förderberechtigt, worunter beispielsweise auch Beamte fallen.
Frühstart-Rente:
Die Frühstart-Rente ist für alle Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gedacht. Die Einführung erfolgt jedoch jahrgangsweise und startet mit allen Kindern, die 2020 geboren wurden.
Ein Anspruch auf die Leistungen der Frühstart-Rente besteht erst nach Vollendung des 6. Lebensjahres.
Da die technische Umsetzung der Depots 2027 folgt, soll die Förderung für 2026 nachgelagert gutgeschrieben werden.
Da die technische Umsetzung der Depots 2027 folgt, soll die Förderung für 2026 nachgelagert gutgeschrieben werden.