Nachdem die (potenzielle) Kundschaft die Beschwerde eingereicht hat, wird sie von den Mitarbeitenden in das System zur Kundenpflege (Customer Relationship Management System, CRM) überführt.
Danach erfolgt die inhaltliche Aufarbeitung des Sachverhalts (ggf. auch durch Rückfragen bei der Kundschaft), Ermittlung der inhaltlichen Begründetheit der Unzufriedenheit der Kundschaft sowie ggf. Erarbeitung eines Lösungsvorschlags. Im Anschluss erfolgt die Rücksprache mit einem oder einer Vorgesetzten. Je nach Art, Inhalt und Umfang der Beschwerde kann die frühzeitige Einbindung der Beschwerdemanagement-Abteilung erforderlich sein. Schließlich erfolgt die Rückmeldung an die (potenzielle) Kundschaft, in der Scalable Capital den Standpunkt bezüglich der Beschwerde mitteilt. Der Bearbeitungszeitraum zwischen Einreichung einer Beschwerde und der Rückmeldung soll in der Regel nicht mehr als fünfzehn (15) Werktage betragen. Kann innerhalb dieser Frist keine Antwort gegeben werden, so informiert Scalable Capital die Beschwerdeführende Person über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
Sollte die Kundschaft mit unserer abschließenden Rückmeldung nicht zufrieden sein, kann sie sich in bestimmten Fällen an die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland wenden. Die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. ist zuständig für alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von Scalable Capital angebotenen Finanzportfolioverwaltung ergeben und die Scalable Capital zu vertreten hat: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, Deutschland, http://vuv-ombudsstelle.de/. Scalable Capital ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und ist nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen. Die (potentielle) Kundschaft hat daher die Möglichkeit, eine Beschwerde oder sonstige Streitigkeit an die VuV-Ombudsstelle weiterzuleiten.
Danach erfolgt die inhaltliche Aufarbeitung des Sachverhalts (ggf. auch durch Rückfragen bei der Kundschaft), Ermittlung der inhaltlichen Begründetheit der Unzufriedenheit der Kundschaft sowie ggf. Erarbeitung eines Lösungsvorschlags. Im Anschluss erfolgt die Rücksprache mit einem oder einer Vorgesetzten. Je nach Art, Inhalt und Umfang der Beschwerde kann die frühzeitige Einbindung der Beschwerdemanagement-Abteilung erforderlich sein. Schließlich erfolgt die Rückmeldung an die (potenzielle) Kundschaft, in der Scalable Capital den Standpunkt bezüglich der Beschwerde mitteilt. Der Bearbeitungszeitraum zwischen Einreichung einer Beschwerde und der Rückmeldung soll in der Regel nicht mehr als fünfzehn (15) Werktage betragen. Kann innerhalb dieser Frist keine Antwort gegeben werden, so informiert Scalable Capital die Beschwerdeführende Person über die Gründe der Verzögerung und die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
Sollte die Kundschaft mit unserer abschließenden Rückmeldung nicht zufrieden sein, kann sie sich in bestimmten Fällen an die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland wenden. Die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. ist zuständig für alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von Scalable Capital angebotenen Finanzportfolioverwaltung ergeben und die Scalable Capital zu vertreten hat: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, Deutschland, http://vuv-ombudsstelle.de/. Scalable Capital ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und ist nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen. Die (potentielle) Kundschaft hat daher die Möglichkeit, eine Beschwerde oder sonstige Streitigkeit an die VuV-Ombudsstelle weiterzuleiten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die VuV-Ombudsstelle für Angelegenheiten der Kontoführung und des Wertpapierdepots, insbesondere in Angelegenheiten verzögerter Depotüberträge nicht der geeignete Adressat für ein Streitbeilegungsverfahren ist. Scalable Capital hat als Abschlussvermittler keinen Einfluss auf die internen Prozesse der für die Abwicklung der Depotüberträge verantwortlichen Depotbanken bzw. beteiligten Drittbanken. In diesen Fällen sind die vorgenannten Banken selbst bzw. deren zuständigen Schlichtungsstellen eine geeignete Anlaufstelle.
Scalable Capital ist keiner anderen anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz in der EU (gemäß Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung) zur Verfügung. Scalable Capital nimmt an der Online-Streitbeilegung nicht teil.
Unabhängig von der Möglichkeit der Anrufung des VuVOmbudsmanns oder der Beschwerdestelle der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde, steht es im freien Ermessen der (potenziellen) Kundschaft, eine zivilrechtliche Klage zu erheben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde wenden, die ebenfalls ein Schlichtungsverfahren vorsehen kann:
Frankreich: Autorité des marchés financiers - AMF
Italien: Commissione Nazionale per le Società e la Borsa - CONSOB
Die Niederlande: Autoriteit Financiële Markten - AFM
Spanien: Comisión Nacional del Mercado de Valores - CNMV
Österreich: Finanzmarktaufsichtsbehörde - FMA.
Scalable Capital ist keiner anderen anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz in der EU (gemäß Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung) zur Verfügung. Scalable Capital nimmt an der Online-Streitbeilegung nicht teil.
Unabhängig von der Möglichkeit der Anrufung des VuVOmbudsmanns oder der Beschwerdestelle der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde, steht es im freien Ermessen der (potenziellen) Kundschaft, eine zivilrechtliche Klage zu erheben.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde wenden, die ebenfalls ein Schlichtungsverfahren vorsehen kann:
Frankreich: Autorité des marchés financiers - AMF
Italien: Commissione Nazionale per le Società e la Borsa - CONSOB
Die Niederlande: Autoriteit Financiële Markten - AFM
Spanien: Comisión Nacional del Mercado de Valores - CNMV
Österreich: Finanzmarktaufsichtsbehörde - FMA.