Guthaben: Guthaben verteilen wir mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auf Treuhandbanken und qualifizierte Geldmarktfonds. Die Verteilung kann sich laufend ändern und hängt von den verfügbaren Kapazitäten, Konditionen und Kundenaktivität ab. Das kann auch bedeuten, dass Ihr Guthaben nur bei einer Treuhandbank oder nur bei einem qualifizierten Geldmarktfonds verwahrt wird.
Verwahrte Kundengelder – unabhängig davon, ob sie auf Treuhandsammelkonten bei einer Partnerbank oder bei qualifizierten Geldmarktfonds verwahrt werden – sind nicht von einer Insolvenz von Scalable Capital betroffen.
Im Falle der Insolvenz einer Partnerbank sind die entsprechenden Einlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Kunde pro Bank geschützt. Bei qualifizierten Geldmarktfonds gelten statt der Einlagensicherung die OGAW-Schutzstandards unabhängig vom Anlagebetrag. Außerdem sind Anteile an qualifizierten Geldmarktfonds in unbegrenzter Höhe als Sondervermögen geschützt und von einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht betroffen.
Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise zur Verwahrung von Guthaben.
Wertpapiere: Im Falle einer Insolvenz von Scalable Capital haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe Ihrer Wertpapiere. Diese fallen nicht in die Insolvenzmasse und sind in unbegrenzter Höhe geschützt.