Nach österreichischem Steuerrecht kann ein ausländischer Depotübertrag als fiktiver Verkauf gelten. In diesem Fall kann eine Kapitalertragsteuer von 27,5 % auf unrealisierte Gewinne anfallen, wenn der Vorgang nicht innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt gemeldet wird.
Eine Meldung ist zum Beispiel über FinanzOnline möglich, es besteht auch die Möglichkeit papierhaft über das Formular “ E 27-6” zu melden.
Zur Unterstützung bei dieser Meldung stellen wir Ihnen voraussichtlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Übertrag einen Report von KPMG zur Verfügung. Dieser enthält eine Übersicht der für Sie übertragenen Wertpapiere und deren Anschaffungskosten, die Sie für die Meldung benötigen.
Der Report von KPMG wird Ihnen automatisch per Mailbox zur Verfügung gestellt, Sie müssen diesen nicht manuell bei uns anfordern. Wir informieren Sie gesondert, sobald der Report zur Verfügung steht.
Weitere Informationen, insbesondere zum technischen Verfahren über FinanzOnline, finden Sie im “Handbuch Depotübertragung” des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Dieses finden Sie auf der Webseite des BMF. Diese Information dient ausschließlich Ihrer Orientierung, Scalable Capital erbringt keine Steuerberatung.
