Bruchstücke handeln: Sie können keine Bruchstücke direkt kaufen oder verkaufen. Wir kaufen jedoch bei allen Sparplänen auch Bruchstücke für Sie, sodass Ihre monatliche Sparrate voll investiert werden kann.
- Solange der Sparplan läuft, werden diese Bruchstücke immer wieder zu ganzzahligen Wertpapieren zusammengefügt.
- Wenn Sie ein Wertpapier verkaufen möchten, das bespart wurde und deshalb Bruchstücke enthält, können Sie selbstverständlich auch die entstandenen Bruchstücke wieder verkaufen.
Darüber hinaus können keine Bruchstücke verkauft werden.
Rechte an Bruchstücken: Eigentumsrechte (Inhaberschaft) sind an ganze Anteile eines Wertpapiers gebunden. Handelnde Personen erwerben zu keinem Zeitpunkt Besitz, Anwartschaftsrechte oder sonstige Rechte an Bruchstücken von Wertpapieren. Bei Aktien gilt dies insbesondere für das Teilnahme- und Stimmrecht an Hauptversammlungen, das Recht auf Dividende oder etwaige Bezugsrechte.
Das Eigentum wird ausschließlich bei ganzen Wertpapieren übertragen. Bruchteile von Namensaktien werden nur dann zur Eintragung in das Aktienregister übermittelt, wenn die Summe der Bruchteile mindestens einer Aktie entspricht.
Bruchstücke übertragen: Etwaige Bruchstücke werden bei einem Übertrag zu einer anderen Depotbank weder übertragen noch automatisch verkauft.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Kundendokumenten.