Um das Anlageziel des BlackRock Private Equity Fund nicht zu gefährden, existiert eine Sperrfrist bis zum 30. Juni 2027. Innerhalb der Sperrfrist können keine Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden.
Eine Rückgabe von Anteilen an die Fondsgesellschaft ist ab dem 30. Juni 2027 vierteljährlich möglich. Rücknahmen sind in der Regel auf 5 % des Nettoinventarwerts des Fonds pro Quartal und auf 27,3 % der liquiden Anlagen des Fonds begrenzt. Trotz entsprechender Liquiditätsreserven des Fonds kann die (vollständige) Rücknahme von Anteilen zu einem gewissen Stichtag nicht garantiert werden. Sollte keine vollständige Rücknahme möglich sein, werden Anteile in der Regel pro-rata zurückgenommen.