Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft unseres Broker-Angebots gilt.
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Für die Nichtausführung bzw. nur teilweise Ausführung eines Sparplans gibt es unterschiedliche Gründe.


Mögliche Ursachen

Sparplan wurde nur teilweise ausgeführt:

  • Kauf von Bruchstücken: Sie haben zum Beispiel einen Sparplan in Höhe von 100 € auf einen ETF bzw. eine Aktie eingerichtet, die zum Kaufzeitpunkt genau 150 € kostet. Würden wir von diesem ETF bzw. der Aktie 0,667 Anteile für Sie kaufen, wären die Kosten mit 100,05 € höher als Ihr Sparplan. Deshalb wurden nur 0,666 Anteile gekauft und somit 99,90 € investiert. Die verbleibenden 0,10 € bleiben als Guthaben auf Ihrem Verrechnungskonto.


Sparplan wurde nicht ausgeführt:

  • Zu geringe Sparrate: Dies kann bei sehr kleinen Sparraten in Verbindung mit sehr hohen Wertpapierkursen auftreten. Angenommen, Sie richten einen Sparplan in Höhe von 1 € ein und der Wertpapierkurs liegt bei 1.500 €. So müssten wir 0,0007 Anteile kaufen. Da Bruchstücke jedoch nur bis zu drei Nachkommastellen erworben werden können und die Sparrate nicht überschritten werden soll, wird dies auf 0,000 Stücke abgerundet. Die Sparrate kann also nicht investiert werden und wird in der Folge Ihrem verfügbaren Guthaben im Broker zugeführt.

  • Zahlungsart SEPA-LastschriftUm eine mögliche Überziehung des Verrechnungskontos zu vermeiden, stellen wir bei Abbuchung der Sparrate von Ihrem Referenzkonto sicher, dass Ihr Guthaben ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Betrag automatisch nicht investiert, sondern steht Ihnen zur Auszahlung zur Verfügung. Für den Fall, dass Ihr Verrechnungskonto einen negativen Betrag aufweist, wird die eingezahlte Sparrate genutzt, um Ihr Konto auszugleichen und nicht investiert. Ein eventueller verbleibender Betrag steht Ihnen dann wie gewohnt zur Auszahlung oder zum Investieren zur Verfügung. 
    Aufgrund von Rücklastschriften kann es außerdem vorkommen, dass Ihre Einzahlungsmethoden auf "Einzahlung per Überweisung" beschränkt wird. Einzahlungen per SEPA-Lastschrift sind somit nicht mehr möglich. Sollten Sie Sparpläne mit dieser Zahlungsart eingestellt haben, können diese nicht ausgeführt werden. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, Sparpläne auf die Zahlungsart "Guthaben" anzupassen und die Sparraten im Vorfeld zu überweisen. Die Änderung können Sie in der Zusammenfassung Ihres Sparplans unter "Zahlungsart" durchführen. Bitte beachten Sie hierbei: Damit die Änderung der Zahlungsart von SEPA-Lastschrift auf "Guthaben" für die nächste Sparplanausführung wirksam wird, stellen Sie bitte sicher, dass die Änderung mindestens fünf Bankarbeitstage vor Sparplanausführung durchgeführt wird.

  • Zahlungsart Guthaben: Wenn Sie für Ihren Sparplan die Zahlungsart "Guthaben" gewählt haben, wird Ihr bestehendes Guthaben auf Ihrem Verrechnungskonto für die Sparplanausführung verwendet. Die Prüfung, ob Ihr Guthaben für die Sparplanausführung ausreicht, erfolgt einige Tage vor der Ausführung. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Verrechnungskonto mindestens fünf Bankarbeitstage vor der Sparplanausführung ausreichend gedeckt ist. Sollte zum Zeitpunkt der Prüfung das verfügbare Guthaben nicht ausreichen, wird eine SEPA-Lastschrift von Ihrem Referenzkonto veranlasst. Sollte die Zahlungsart “SEPA-Lastschrift” für Sie nicht zur Verfügung stehen, wird der Sparplan nicht ausgeführt, um eine Überziehung des Verrechnungskontos zu vermeiden.

  • Kurzfristige Änderungen des Sparplans: Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung eines Sparplans und dessen Prozesse eine Vorlaufzeit von mehreren Bankarbeitstagen benötigt. Sollten weniger als vier Bankarbeitstage vor der Ausführung Anpassungen an einem Sparplan vorgenommen werden, können diese gegebenenfalls nicht mehr umgesetzt werden und werden stattdessen erst zur nächsten Ausführung implementiert. Bei der Erstellung und Änderung eines Sparplans wird Ihnen angezeigt, zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt die Anpassung greift.