Wenn Sie außerhalb von Deutschland steuerpflichtig sind, werden anfallende Steuern nicht automatisch abgeführt. Eine Ausnahme bildet die Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen. Diese Steuer fällt direkt im Quellenland an, in dem die Leistung entstanden ist, und wird dort automatisch abgeführt.

Wenn Sie außerhalb von Deutschland steuerpflichtig sind und eine Dividende aus Deutschland erhalten, bezahlen Sie demnach den in Deutschland fälligen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %.

Wenn Sie im Ausland ansässig sind und deutsche, inländische Dividenden empfangen, können Sie nach Maßgabe der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) ganz oder teilweise vom Quellensteuerabzug entlastet werden. Die Entlastung wird durch Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Steuer erreicht. Hierfür ist ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern nötig. Als Nachweis des Steuerabzugs wird Ihnen im Frühjahr des Folgejahres eine Steuerbescheinigung ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Scalable Capital keine Steuerberatung erbringen kann. Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung, Lohnsteuerhilfeverein oder Ihr Finanzamt.