Das Referenzkonto muss auf Ihren Namen lauten und bei einem Kreditinstitut mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geführt werden. Konten bei Kreditinstituten außerhalb des EWR (z. B. in der Schweiz) können nicht als Referenzkonto verwendet werden.
Zudem muss es sich um ein Zahlungskonto (Girokonto) handeln. Spar- oder Tagesgeldkonten können nicht als Referenzkonto hinterlegt werden.
Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, müssen Sie als Kontoinhaber bzw. wirtschaftlich berechtigte Person geführt werden.