Zum Ende der Laufzeit erfolgt eine Ausbuchung des Instruments und in Abhängigkeit von Produkttyp und Kurswert des Basiswerts ein Cash-Settlement (Barausgleich für Ansprüche der Optionsscheininhabenden) oder die Einbuchung des entsprechenden Wertpapiers. Die Ausbuchung und Abrechnung erfolgt innerhalb weniger Bankarbeitstage. Sie müssen dabei nichts weiter tun.
Die Bedingungen für ein Settlement zum Ende der Laufzeit sind in den “Wesentlichen Anlegerinformationen” des jeweiligen Produkts beschrieben.

Tritt ein Knock-Out-Ereignis ein, erreicht das Produkt vorzeitig seine Endfälligkeit. Je nach Produkttyp kann das Derivat wertlos verfallen oder wird zum jeweiligen Restwert vom Emittenten zurückgenommen. Häufig wird außerdem der Handel mit Erreichen der Knock-Out-Schwelle ausgesetzt. Einige Produkte können noch am Tag des Knock-Out-Ereignisses zurückgegeben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in den “Wesentlichen Anlegerinformationen” des jeweiligen Produkts.
Innerhalb weniger Bankarbeitstage erfolgt eine Ausbuchung und Abrechnung. Sie müssen dabei nichts weiter tun.