Kapitalerträge, die aus dem Handel mit Derivaten entstehen, werden ebenfalls pauschal mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die angefallenen Steuern werden von der Depotbank abgerechnet und direkt abgeführt.
Sektion 871(m) des US-Steuergesetzes regelt eine US-Quellensteuer für dividendenäquivalente Zahlungen. Diese Regelung gilt somit auch für Zertifikate und Optionsscheine, die sich auf Dividenden ausschüttende US-Aktien beziehen. Da Dividendenzahlungen häufig durch den Emittenten in den Preis des Derivats eingerechnet werden und zu einer Wertsteigerung führen, wird auf Dividendenzahlungen dieser Art eine Quellensteuer in Höhe von 30 % berechnet. Diese wird im Rahmen der sogenannten Emittentenlösung durch den Emittenten des Derivats einbehalten. Sie müssen dabei nichts weiter tun.
Sektion 871(m) des US-Steuergesetzes regelt eine US-Quellensteuer für dividendenäquivalente Zahlungen. Diese Regelung gilt somit auch für Zertifikate und Optionsscheine, die sich auf Dividenden ausschüttende US-Aktien beziehen. Da Dividendenzahlungen häufig durch den Emittenten in den Preis des Derivats eingerechnet werden und zu einer Wertsteigerung führen, wird auf Dividendenzahlungen dieser Art eine Quellensteuer in Höhe von 30 % berechnet. Diese wird im Rahmen der sogenannten Emittentenlösung durch den Emittenten des Derivats einbehalten. Sie müssen dabei nichts weiter tun.