In sehr volatilen Marktphasen oder bei Ankündigungen, die den Preis eines oder mehrerer Wertpapiere stark beeinflussen, kann es vorkommen, dass die Börsenaufsicht den Handel mit einzelnen Wertpapieren aussetzt. In Extremsituationen kann auch der gesamte börsliche Handel ausgesetzt werden. In dieser Zeit ist kein Handel mit den betroffenen Wertpapieren möglich.
Darüber hinaus können Wertpapiere auch aus anderen Gründen für längere Zeit vom Handel ausgesetzt werden. So dürfen seit Sommer 2019 beispielsweise keine Schweizer Aktien mehr an Handelsplätzen in der EU gehandelt werden. Die Aussetzung und Wiederaufnahme der Preisfeststellung in einzelnen Wertpapieren wird auf der Website der Börse gettex bekannt gemacht.
Darüber hinaus können Wertpapiere auch aus anderen Gründen für längere Zeit vom Handel ausgesetzt werden. So dürfen seit Sommer 2019 beispielsweise keine Schweizer Aktien mehr an Handelsplätzen in der EU gehandelt werden. Die Aussetzung und Wiederaufnahme der Preisfeststellung in einzelnen Wertpapieren wird auf der Website der Börse gettex bekannt gemacht.