Tagesgeld: Im Falle der Insolvenz der Partnerbank ist das Guthaben Ihres Verrechnungskontos durch die gesetzliche Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu einer Einlagenhöhe von 100.000 Euro (Details hierzu unter edb-banken.de) sowie darüber hinaus durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) geschützt. Weitere Informationen zum Sicherungsumfang der Partnerbank durch den Einlagensicherungsfonds finden Sie hier.
Wertpapiere: Im Falle einer Insolvenz der Depotbank haben Sie einen Herausgabeanspruch auf Ihre Wertpapiere. Diese fallen also nicht in die Insolvenzmasse und sind damit ebenfalls geschützt.
Scalable Capital ist als Wertpapierinstitut nicht befugt, sich Besitz oder Eigentum an Ihren Vermögenswerten zu verschaffen. Ihre Vermögenswerte werden von unserer Partnerbank verwahrt. Im Falle einer Insolvenz von Scalable Capital fallen die Kundenvermögen also nicht in die Insolvenzmasse der Scalable Capital GmbH.
Außerdem ist die Scalable Capital GmbH der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Die EdW kann Entschädigungen leisten, wenn ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht mehr in der Lage ist, seine "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" gegenüber seiner Kundschaft zu erfüllen (und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat).
Wertpapiere: Im Falle einer Insolvenz der Depotbank haben Sie einen Herausgabeanspruch auf Ihre Wertpapiere. Diese fallen also nicht in die Insolvenzmasse und sind damit ebenfalls geschützt.
Scalable Capital ist als Wertpapierinstitut nicht befugt, sich Besitz oder Eigentum an Ihren Vermögenswerten zu verschaffen. Ihre Vermögenswerte werden von unserer Partnerbank verwahrt. Im Falle einer Insolvenz von Scalable Capital fallen die Kundenvermögen also nicht in die Insolvenzmasse der Scalable Capital GmbH.
Außerdem ist die Scalable Capital GmbH der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Die EdW kann Entschädigungen leisten, wenn ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht mehr in der Lage ist, seine "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" gegenüber seiner Kundschaft zu erfüllen (und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat).