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Nein, ein Kinderkonto kann nur von den Erziehungsberechtigten eröffnet werden.


Hinweis zur Einzahlung:
Sobald das Kinderkonto durch die Sorgeberechtigten eingerichtet wurde, können Sie als Sparpate (z. B. Großeltern oder Paten) vom Sorgeberechtigten für Einzahlungen freigeschaltet werden. Die Aktivierung ermöglicht es Ihnen, Geldgeschenke oder regelmäßige Zahlungen direkt in das Konto des Kindes einzuzahlen.


Wichtig:
Die Freischaltung als Sparpate autorisiert ausschließlich die Einzahlung. Sparpaten erhalten keinen Zugriff auf das Kinderkonto, dessen Vermögenswerte oder die Möglichkeit zur Durchführung von Handelsgeschäften oder Auszahlungen. Die Kontoführung und die Verfügungsberechtigung bleiben unverändert beim gesetzlichen Vertreter bzw. beim Kind.