Einzahlungen von Dritten, wie beispielsweise Großeltern oder Paten, sind nun möglich.

Sorgeberechtigte können die gewünschten Sparparten im Kundenbereich unter Profil > Ihre Kinder hinzufügen. Sobald die Freischaltung erfolgt ist, ist der Sparpate berechtigt, Überweisungen vom eigenen Bankkonto auf das zugehörige Konto des Kindes vorzunehmen.
Es sind lediglich Einzahlungen möglich. Die alleinige Verfügungsberechtigung und Kontoführung verbleiben bei den Sorgeberechtigten. 

Bitte beachten Sie, dass Scalable Capital weder die Anzeige noch die Besteuerung der Schenkung für Sie durchführen oder Sie dazu beraten kann. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an einen Steuerberater.

Anzeige beim Finanzamt
Schenkungen müssen sowohl Sie als auch die beschenkte Person dem jeweils zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen. Hier kann es Ausnahmen geben. 

Schenkungsteuer
Größere Geldbeträge können außerdem der Schenkungsteuer unterliegen. Die jeweiligen Freibeträge definiert das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Sie können alle zehn Jahre erneut genutzt werden:

  • 500.000 Euro bei Ehegatten und Lebenspartnern,
  • 400.000 Euro bei den eigenen Kindern,
  • 200.000 Euro bei den eigenen Enkeln sowie
  • 20.000 Euro bei übrigen Personen.