Registrierte Dritt-IBANs von Sparpaten können ausschließlich für Einzahlungen per SEPA-Überweisung (SCT) oder SEPA-Echtzeitüberweisung (SCT Instant) genutzt werden. Die Nutzung dieser Konten für Auszahlungen oder Lastschriften (einmalig oder wiederkehrend per SEPA-Lastschriftmandat) ist ausgeschlossen.