Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft mit Wohnsitz in Deutschland gilt.
Ein Wechsel von einem gemeinsamen Freistellungsauftrag zu einem einzelnen Freistellungsauftrag ist unterjährig nicht möglich. Sie können festlegen, dass Ihr gemeinsamer Freistellungsauftrag am Ende des Kalenderjahres ausläuft. Nachdem Ihr gemeinsamer Freistellungsauftrag am Ende des Jahres ausläuft, können Sie im neuen Jahr einen einzelnen Freistellungsauftrag oder einen neuen gemeinsamen Freistellungsauftrag mit einen anderen Partner einrichten. Wenn Ihr gemeinsamer Freistellungsauftrag derzeit ohne Enddatum konfiguriert ist, ändern Sie das Enddatum bitte so, dass der gemeinsame Freistellungsauftrag am Ende des laufenden Kalenderjahres ausläuft. Danach sind bis zum Ende des Jahres keine weiteren Maßnahmen Ihrerseits erforderlich.