Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft mit Wohnsitz in Deutschland gilt.

Wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind und steuerrelevante Transaktionen getätigt haben, erhalten Sie jährlich eine Steuerbescheinigung für Ihr Depot und Ihr Verrechnungskonto. Die Jahressteuerbescheinigung gibt Ihnen einen Überblick über
  • Kapitalerträge, 
  • in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag, 
  • Kapitalertragsteuer, 
  • Solidaritätszuschlag, 
  • ggf. Kirchensteuer.

Wenn Sie ein Scalable-Produkt nutzen (Broker oder Vermögensverwaltung) und keine weiteren Dienstleistungen mit Depotführung bei der Baader Bank in Anspruch nehmen, wurde die Steuerbescheinigung in Ihre Scalable Mailbox hochgeladen. Wenn Sie beide Scalable-Produkte nutzen (Broker und Vermögensverwaltung) oder weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bei denen die Baader Bank die Depotführung übernimmt (z.B. OSKAR), erhalten Sie die konsolidierte Steuerbescheinigung digital im Kundenportal der Baader Bank.

Zugang zum Baader Bank Kundenportal: Loggen Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung und PIN ein. Die Benutzerkennung entspricht den ersten sieben Stellen Ihrer Depotnummer. Sie können diese in den Produktdetails Ihres Baader-Depots über das Zahnradsymbol einsehen. Wählen Sie anschließend im Baader-Portal den Menüpunkt "Postfach" aus. Das Dokument "Jahressteuerbescheinigung" befindet sich in der Übersicht unter "Steuern". Anschließend können Sie das Dokument anzeigen oder herunterladen. Mithilfe der Suchfunktion können Sie die Suche ggf. nach Portfolio und Zeitraum eingrenzen. Die initialen Zugangsdaten haben Sie bei der Depoteröffnung direkt von der Baader Bank per E-Mail erhalten.

Weitere Hinweise:
  • Wenn Sie keine steuerrelevanten Transaktionen (z.B. Verkauf einer Aktie) getätigt haben, erhalten Sie keine Steuerbescheinigung von der Baader Bank.
  • Sollten zu diesem Zeitpunkt alle Ihre Depots geschlossen sein, erfolgt die Zustellung per Post. 
  • Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen erhält nur die Person die Jahressteuerbescheinigung, die den Freistellungsauftrag erteilt hat.
  • Sofern Sie eine Verlustbescheinigung beantragt haben, finden Sie diese als Passus in Ihrer Jahressteuerbescheinigung. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres möglich ist.