Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft mit Wohnsitz in Deutschland gilt.

Sofern Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten Sie jährlich eine Steuerbescheinigung für Ihr Depot und Ihr Verrechnungskonto. Die Jahressteuerbescheinigung gibt Ihnen einen Überblick über Kapitalerträge, in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Falls Ihr Depot im vergangenen Jahr von der Baader Bank zur Scalable Capital Bank migriert wurde, erhalten Sie für das Steuerjahr 2025 zwei Steuerbescheinigungen. Jede Steuerbescheinigung berücksichtigt ausschließlich die steuerlich relevanten Transaktionen des jeweiligen Depots.

Für Depots bei der Scalable Capital Bank: Diese wird Ihnen voraussichtlich bis Ende April 2026 elektronisch in Ihrer Mailbox zur Verfügung gestellt. Sie erhalten auch eine Steuerbescheinigung, wenn Sie keine steuerlich relevanten Transaktionen (z.B. Verkauf einer Aktie) getätigt haben.

Für ehemalige Depots bei der Baader Bank: Wenn Sie steuerrelevante Transaktionen getätigt haben, erhalten Sie voraussichtlich bis Ende Mai 2026 eine Steuerbescheinigung von der Baader Bank für Ihr ehemaliges Depot und Ihr Verrechnungskonto. Hierbei gilt:

  • Wenn Sie ein Scalable-Produkt mit Depotführung bei der Baader Bank genutzt haben (Broker oder Vermögensverwaltung) und keine weiteren Dienstleistungen mit Depotführung bei der Baader Bank in Anspruch nehmen, wird die Steuerbescheinigung in Ihre Scalable Mailbox hochgeladen. 
  • Wenn Sie im Jahr 2025 beide Scalable-Produkte mit Depotführung bei der Baader Bank genutzt haben (Broker und Vermögensverwaltung) oder weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bei denen die Baader Bank die Depotführung übernimmt (z.B. OSKAR), erhalten Sie die konsolidierte Steuerbescheinigung digital im Kundenportal der Baader Bank.

Zugang zum Baader Bank Kundenportal: Loggen Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung und PIN ein. Die Benutzerkennung entspricht Ihrer siebenstelligen Baader-Stammnummer. Sie finden diese auf allen Baader-Dokumenten in Ihrer Mailbox. Wählen Sie anschließend im Baader-Portal den Menüpunkt Postfach aus. Das Dokument Jahressteuerbescheinigung befindet sich in der Übersicht unter Steuern. Anschließend können Sie das Dokument anzeigen oder herunterladen. Mithilfe der Suchfunktion können Sie die Suche ggf. nach Portfolio und Zeitraum eingrenzen. Die initialen Zugangsdaten haben Sie bei der Depoteröffnung direkt von der Baader Bank per E-Mail erhalten.

Weitere Hinweise:
  • Wenn Sie keine steuerrelevanten Transaktionen (z.B. Verkauf einer Aktie) getätigt haben, erhalten Sie keine Steuerbescheinigung von der Baader Bank.
  • Sollten alle Ihre Depots zum Zeitpunkt der Ausstellung geschlossen sein, erfolgt die Zustellung per Post. 
  • Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen erhält nur die Person die Jahressteuerbescheinigung, die den Freistellungsauftrag erteilt hat.
  • Sofern Sie eine Verlustbescheinigung beantragt haben, finden Sie diese als Passus in Ihrer Jahressteuerbescheinigung. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres möglich ist.