Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft mit Wohnsitz in Deutschland gilt.
Aktueller Hinweis: Die Jahressteuerbescheinigung für 2024 für Depots bei der Baader Bank steht Ihnen in Ihrer Scalable Mailbox bzw. im Kundenportal der Baader Bank zur Verfügung. Die Jahressteuerbescheinigung für 2024 für Depots bei Scalable Capital wird voraussichtlich bis Ende Mai 2025 bereitgestellt.
Wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind und steuerrelevante Transaktionen getätigt haben, erhalten Sie jährlich eine Steuerbescheinigung für Ihr Depot und Ihr Verrechnungskonto. Die Jahressteuerbescheinigung gibt Ihnen einen Überblick über
- Kapitalerträge,
- in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag,
- Kapitalertragsteuer,
- Solidaritätszuschlag,
- ggf. Kirchensteuer.
Wenn Sie ein Scalable-Produkt nutzen (Broker oder Vermögensverwaltung) und keine weiteren Dienstleistungen mit Depotführung bei der Baader Bank in Anspruch nehmen, wurde die Steuerbescheinigung in Ihre Scalable Mailbox hochgeladen. Wenn Sie beide Scalable-Produkte nutzen (Broker und Vermögensverwaltung) oder weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bei denen die Baader Bank die Depotführung übernimmt (z.B. OSKAR), wurde Ihnen die konsolidierte Steuerbescheinigung im Baader Bank Kundenportal zur Verfügung gestellt.
- Loggen Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung und PIN ein. Die Benutzerkennung entspricht den ersten sieben Stellen Ihrer Depotnummer. Sie können diese in der App oder im Web unter Profil > Produkte einsehen.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Download" aus. Suchen Sie in der Übersicht unter "Sonstiges" das Dokument "Jahressteuerbescheinigung" und klicken Sie auf das PDF-Symbol, um das Dokument anzuzeigen oder herunterzuladen. Mithilfe der Suchfunktion können Sie die Suche ggf. nach Portfolio und Bestätigungsart (Jahressteuerbescheinigung) eingrenzen.
- Die initialen Zugangsdaten haben Sie bei der Depoteröffnung direkt von der Baader Bank per E-Mail erhalten. Eine Anleitung zur erstmaligen Anmeldung finden Sie hier: Anleitung zur Anmeldung im Kundenportal
Weitere Hinweise:
- Wenn Sie keine steuerrelevanten Transaktionen (z.B. Verkauf einer Aktie) getätigt haben, erhalten Sie keine Steuerbescheinigung.
- Sollten zu diesem Zeitpunkt alle Ihre Depots geschlossen sein, erfolgt die Zustellung per Post.
- Bei gemeinsamen Freistellungsaufträgen erhält nur die Person die Jahressteuerbescheinigung, die den Freistellungsauftrag erteilt hat.
- Sofern Sie eine Verlustbescheinigung beantragt haben, finden Sie diese als Passus in Ihrer Jahressteuerbescheinigung. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres möglich ist.