Die ausländische Quellensteuer ist mit der deutschen Kapitalertragsteuer zu vergleichen, fällt jedoch direkt an der “Quelle” an und ist als länderspezifische Steuer vom jeweiligen Land abhängig.
Wenn Sie Ihren Steuersitz in Deutschland haben, übernehmen wir die Abführung der Quellensteuern für Sie. In dieser Funktion sind wir als qualifizierter Intermediär gegenüber dem IRS registriert und können die Abführung der US-Quellensteuern in die USA für Sie vornehmen.
Die Höhe der länderspezifischen Quellensteuer können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.