Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft mit Wohnsitz in Deutschland gilt.

Wichtige Information: Änderungen des Freistellungsauftrags müssen in der App bis zum 31. Dezember des laufenden Steuerjahres eingehen. Aufträge an den Kundenservice (z.B. per Post), die nach dem 15. Dezember eingehen, können nicht mehr angenommen werden.

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie uns, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne diesen Auftrag führen wir 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Der maximale Freistellungsauftrag beträgt im Jahr 2026 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften. Der gemeinsame Freistellungsauftrag kann nur für ein Konto erteilt werden und wird auch für das Konto des Ehepartners übernommen.

Bitte beachten Sie: Ein eingerichteter Freistellungsauftrag gilt für alle Ihre Geschäftsbeziehungen mit Scalable Capital. Sollten Sie also zum Beispiel bei uns die Vermögensverwaltung nutzen, gilt der dafür eingerichtete Freistellungsauftrag ebenfalls für den Scalable Broker und weitere Geschäftsbeziehungen mit Scalable Capital. Die Anzeige in Ihrem Kundenbereich zeigt Ihnen den gesamten bei uns hinterlegten Freistellungsauftrag an.