Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft mit Wohnsitz in Deutschland gilt.

Wichtige Information: Bitte reichen Sie Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Steuerjahres bei uns ein. Später eingereichte Formulare können ggf. nicht mehr für das jeweilige Steuerjahr berücksichtigt werden.

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) werden Kapitalerträge bis zur Höhe der Einkommensgrenze nicht besteuert. Übersteigen die Kapitalerträge den Grundfreibetrag, müssen sie in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Der Grundfreibetrag wird im Jahr 2026 von 12.096 € auf 12.348 € angehoben.

Finanzämter stellen NV-Bescheinigungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren aus. Sie können diese Bescheinigung auch für Ihre Kinder beantragen. Den Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung finden Sie hier.

Nachdem Sie die NV-Bescheinigung von Ihrem Finanzamt erhalten haben, senden Sie eine Kopie des Dokuments bitte an:

Scalable Capital Bank GmbH
Seitzstraße 8e
80538 München

Alternativ können Sie Dokumente im Scalable Kundenbereich hochladen. Wenden Sie sich hierzu bitte an unseren Kundenservice über die Support-Funktion in der App oder über unser Kontaktformular. Wir stellen Ihnen anschließend einen persönlichen Upload-Link zur Verfügung. Bitte senden Sie uns keine originalen Bescheinigungen zu.