Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft unseres Broker-Angebots mit Wohnsitz in Deutschland gilt.

Abhängig von Ihrer steuerlichen Situation können Sie die Gebühren von Scalable Capital ggf. steuerlich geltend machen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch. Vielmehr können Sie entstandene Aufwendungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Unsere Gebühren sind auf Ihrem Kontoauszug klar ausgewiesen und können so beispielsweise gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden. Transaktionskosten sind als separate Buchung dem von der Depotbank bereitgestellten monatlichen Kontoauszug zu entnehmen.

Mit dem Scalable Broker nehmen Sie Dienstleistungen von zwei verschiedenen Unternehmen in Anspruch: Die Abschlussvermittlung der Scalable Capital GmbH (Scalable Capital) sowie Kommissionshandel, Konto- und Depotführung der Baader Bank AG (Depotbank). Die beiden Unternehmen rechnen die jeweils von ihnen erbrachten Dienstleistungen getrennt ab. 

Die Depotbank ist dabei für die steuerliche Abrechnung zuständig. Bei der Ermittlung des Gewinns aus einem Veräußerungsgeschäft werden Entgelte der Depotbank automatisch zum Abzug gebracht. Das sind Entgelte für den Wertpapierhandel gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Depotbank und der mit Ihnen vereinbarten Sonderkonditionen.

Scalable Capital kann als Abschlussvermittler keinen Steuerabzug vornehmen und somit  die Entgelte für die Abschlussvermittlung nicht automatisch gewinnmindernd für Sie ansetzen. Wir weisen darauf hin, dass Scalable Capital keine Steuerberatungsdienstleistungen erbringt. Bitte ziehen Sie bei Detailfragen Ihre Steuerberatung hinzu.