Nach Ihrer Anmeldung fragen wir automatisch Ihr Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird die Kirchensteuer zusammen mit der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf Transaktionsbasis direkt an das Finanzamt abgeführt.
Bitte beachten Sie, dass wir das Kirchensteuermerkmal nur einmal jährlich im September für das Folgejahr abfragen. Sollte sich Ihre Religionszugehörigkeit nach diesem Zeitpunkt ändern, ist eine unterjährige Änderung nicht möglich. Die Änderung kann erst bei der nächsten Abfrage für das folgende Steuerjahr vorgenommen werden.
Zu viel gezahlte Kirchensteuer können Sie jedoch über Ihre Steuererklärung zurückfordern. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Steuerberater.
Die Höhe der abgeführten Kirchensteuer finden Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich unter Profil > Steuern.