Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Die gesetzliche Höchstgrenze für den Freistellungsauftrag einer Einzelperson liegt bei 1.000 Euro und für einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag eines Ehepaares oder eingetragener Lebenspartner bei 2.000 Euro.
Um einen Freistellungsauftrag einzurichten oder zu ändern, loggen Sie sich bitte in Ihren persönlichen Kundenbereich auf unserer Website ein und öffnen Sie den Menüpunkt „Profil”. Im Bereich „Steuern” können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten oder ändern. Die Verarbeitung Ihres Freistellungsauftrags durch die Depotbank dauert in der Regel wenige Bankarbeitstage. Bis der neue Betrag abschließend hinterlegt wurde, wird der bisherige Betrag angezeigt. In dieser Zeit besteht kein Handlungsbedarf Ihrerseits.
Bitte beachten Sie: Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag darf der Höchstbetrag von 2.000 Euro nicht auf beide Konten aufgeteilt werden, da die Depotbank die Aufträge ansonsten nicht verarbeiten kann. Der gemeinsame Freistellungsauftrag kann nur für ein Konto erteilt werden und wird im System der Baader Bank auch für das Konto des Ehepartners übernommen.
Ein eingerichteter Freistellungsauftrag gilt für alle Ihre Geschäftsbeziehungen mit der Depotbank. Da Sie Scalable Capital mit Depotführung bei der Baader Bank nutzen, gilt der dafür eingereichte Freistellungsauftrag für sämtliche Produkte, die für die Depotführung ebenfalls die Baader Bank nutzen. Die Anzeige in Ihrem persönlichen Kundenbereich zeigt Ihnen den gesamten bei der Depotbank hinterlegten Freistellungsauftrag an.
Bitte reichen Sie Ihren Freistellungsauftrag vor Ablauf des aktuellen Jahres ein. Freistellungsaufträge sind immer ab 1. Januar des aktuellen Jahres bzw. ab Beginn der Geschäftsbeziehung gültig.