Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft mit Wohnsitz in Deutschland gilt.‌ 

Ja, Ihr hinterlegter Freistellungsauftrag gilt für alle Ihre Scalable Konten. Das bedeutet, dass sowohl die Zinserträge Ihres Tagesgeldkontos als auch Dividenden oder Kursgewinne aus Ihren Wertpapieranlagen (Aktien, ETFs etc.) gegen denselben Freibetrag verrechnet werden.

Eine Versteuerung erfolgt erst dann, wenn Ihre gesamten Kapitalerträge bei uns den von Ihnen gewählten Freibetrag im Kalenderjahr übersteigen.

Gut zu wissen:

  • Automatische Berücksichtigung: Sie müssen nichts weiter tun. Ein einmalig eingerichteter Freistellungsauftrag deckt alle Erträge innerhalb Ihres Scalable-Kontos ab – inklusive der Zinsen auf Ihr Tagesgeld.
  • Verlustverrechnung: Bevor Ihr Freibetrag genutzt wird, werden Ihre Zinserträge vorrangig mit eventuellen Verlusten aus anderen Verkäufen (z. B. ETFs oder Anleihen) verrechnet. So bleibt Ihr Freistellungsauftrag länger erhalten und Ihre Steuerlast wird so gering wie möglich gehalten.
  • Gemeinsame Veranlagung: Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin veranlagt sind, können Sie einen gemeinsamen Freibetrag von bis zu 2.000 € hinterlegen, um noch umfassender von der Steuerfreiheit zu profitieren.