Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft unseres Wealth-Angebots gilt.
Auch steuerliche Kriterien finden bei der Auswahl der ETFs Beachtung. Wie wir auch in unserem Magazin erläutern, hat sich die steuerliche Behandlung von ETFs für Privatanlegende durch das Investmentsteuergesetz (InvStG) 2018 deutlich vereinfacht. Inländische und Ausländische Fonds werden mittlerweile nach derselben Systematik besteuert, daher werden seit Anfang 2018, anders als unter dem alten Steuerregime, nun auch ausländische thesaurierende Fonds eingesetzt.
Die Steuerlast wird direkt von der Depotbank abgeführt. Dadurch entsteht für Privatanlegende kein Mehraufwand in der Steuererklärung.