Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft unseres deutschen Wealth Angebots gilt.‌ 
Sollte es zu einer Insolvenz eines ETF-Anbieters kommen, ist das vom ETF verwaltete Vermögen durch den Status als Sondervermögen vor der Insolvenz geschützt. Im Zuge des Insolvenzverfahrens werden die Insolvenzmasse sowie die Ansprüche der Gläubiger gegenüber dieser Insolvenzmasse bestimmt und die Gläubiger entsprechend Ihrem Anspruch bedient. Das von ETFs verwaltete Vermögen wird nicht Teil der Insolvenzmasse und ist dadurch vor dem Zugriff der Gläubiger der Kapitalanlagegesellschaft geschützt. Nur Inhabende der Anteilsscheine der ETFs haben Anspruch auf ihren pro rata Anteil des vom ETF verwalteten Vermögens.