Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft unseres Wealth-Angebots gilt.

Im Falle der Insolvenz eines ETF-Anbieters ist das vom ETF verwaltete Vermögen durch seinen Status als Sondervermögen vor der Insolvenz geschützt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Insolvenzmasse sowie die Ansprüche der Gläubiger gegenüber dieser Insolvenzmasse bestimmt und die Gläubiger entsprechend ihren Ansprüchen bedient. Das von ETFs verwaltete Vermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse und ist somit vor dem Zugriff der Gläubiger der Kapitalanlagegesellschaft geschützt. Nur Inhabende der Anteilsscheine der ETFs haben Anspruch auf ihren Pro-Rata-Anteil des vom ETF verwalteten Vermögens.