Bitte beachten Sie, dass die folgende Antwort nur für Kundschaft mit Wohnsitz in Deutschland gilt.
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) wird auf Transaktionsbasis abgeführt. Die entsprechenden Abgaben werden bei jeder Veräußerung, ggf. unter Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und Verlustverrechnungstöpfen, einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet.
Dies gilt nur für in Deutschland steuerpflichtige Personen. Wenn Sie außerhalb Deutschlands steuerpflichtig sind, sind Sie verpflichtet, die jeweils anfallenden Steuern selbst zu ermitteln und abzuführen. Scalable Capital erbringt keine Steuerberatung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation an Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.
Die Höhe der für Sie abgeführten Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags finden Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich unter Profil > Steuern.
Bitte beachten Sie, dass Crypto-ETPs, die nach §23 klassifiziert sind, nicht unter die Kapitalertragssteuer fallen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Wie werden Crypto-ETPs steuerlich behandelt?